Nach dem Mietendeckel-Urteil — was Sie jetzt wissen müssen

Es gilt wieder die im Mietvertrag vereinbarte Miete.

Es gilt wieder der Berliner Mietspiegel von 2019.

Prinzipiell muss die Differenz zwischen einer abgesenkten Mietendeckel-Miete und der Miete im Mietvertrag nachgezahlt werden.

Für Transferleistungsempfänger:innen zahlt das Amt. Bitte wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihr zuständiges Amt!

Als Wohngeldempfänger:in stellen Sie bitte rasch einen Änderungsantrag zur Prüfung an das Amt!

Wer keine der genannten Leistungen bezieht und nicht zahlen kann, kann unbürokratisch ein zinsloses Darlehen beantragen: https://mietendeckel.berlin.de/

Hotline der Senatsverwaltung: 030-901939-444 (9 bis 12 Uhr sowie 13 bis 16 Uhr)

Bitte nutzen Sie ebenfalls die kostenfreie Mietenberatung in Hellersdorf:
Stadtteilzentrum Hellersdorf-Nord „SOS Familienzentrum
Alte Hellersdorfer Straße 77, 12629 Berlin
Anmeldung: (030) 56 89 100
Freitag: 13:00 – 18:00 Uhr

Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrem/Ihrer Vermieter:in auf!

Um keinen möglichen Kündigungsgrund zu liefern, sollten Sie schnellstmöglich eine erforderliche Nachzahlung vornehmen.

Als Mieterin oder Mieter sollten Sie jetzt versuchen, in Absprache mit Ihrem/Ihrer Vermieter:in individuelle Modalitäten einer Nachzahlung zu vereinbaren.

Einen Verzicht auf Nachzahlungen sollten Sie sich schriftlich bestätigen lassen. Für notwendige Nachzahlungen sollten Sie eine realistische Frist und möglichst Ratenzahlungen vereinbaren.

Falls Sie die Rückzahlung dennoch nicht leisten können, beachten Sie bitte die Hinweise zur Darlehensmöglichkeit weiter oben.

Die landeseigenen Wohnungsunternehmen (Stadt & Land, degewo, GESOBAU, Gewobag, HOWOGE, WBM) fordern keine Rückzahlung.

Weitere Wohnungsunternehmen haben dies ebenfalls angekündigt.